Bau- und Planungsrecht

Nutzungskonzept:

Der Rat der Stadt Siegen hat im Jahr 2019 beschlossen, das Gebiet „Wellersberg“ unter Berücksichtigung der Erholungsnutzung mit hoher Priorität als Wohnbauland zu entwickeln und 2020 hierzu folgende Leitlinien beschlossen:

  • Der „Eingang ins Neue Quartier“ wird durch Überplanung der Sport-, Spiel- und Wanderparkplatzfläche mit einer gemischten, verdichteten Bebauung und Aufenthalts- und Spielflächen inszeniert.
  • Die „Grüne Kuppe“ wird von Bebauung freigehalten, wodurch die Möglichkeit besteht, die Idee des beschlossenen Grünflächenkonzeptes aufzugreifen und umzusetzen.
  • Der Wanderparkplatz wird synergetisch und allgemein besser nutzbar, indem er als Scharnier zwischen Wohnnutzung und Stadtpark verlegt wird.
  • Der gestaltete Stadtpark bildet den Übergang in den naturnahen Freiraum- und Naherholungsbereich.
  • Die Panzerstraße bildet das Bindeglied zwischen den Nutzungen und stellt die Verbindung (je nach Erschließungsvariante in unterschiedlicher Form) her.
  • Eine gute ÖPNV-Anbindung des Gebietes an die Innenstadt soll gewährleistet werden.

Bei dem städtebaulichen Rahmenplan handelt es sich um ein informelles Planungsinstrument, dass nicht durch das Planungsrecht geregelt ist. Es dient als gestalterische Grundlage für die Bauleitplanung. Aufbauend auf dem Nutzungskonzept aus dem Jahr 2020 wurde zur Konkretisierung und Ausarbeitung das Büro Prosa Architektur und Stadtplanung BDA Quasten Rauh PartGmbB über das Unterstützungsangebot „Rahmenvertragsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalens“ im Juni 2023 mit der städtebaulichen Rahmenplanung beauftragt.

Rahmenplan.pdf

Aufbauend auf dem Rahmenplan wurde das Büro postwelters + partner Architektur und Stadtplanung BDA/SRL mit der Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs beauftragt. Der Städtebauliche Entwurf soll als Grundlage für den Bebauungsplan dienen. Er trifft baulich-räumliche, gestalterische, funktonale, verkehrliche und landschaftlich/freiräumliche Aussagen. Die Erarbeitung wird von einer Beteiligung der Öffentlichkeit begleitet.

Beauftragung städtebaulicher Entwurf (Ratsbeschluss): Vorgang VL 1899/2024 - SD.NET RIM 4