Gutachten
Im Rahmen der Baulandentwicklung werden Gutachten zu den Themen Boden, Altlasten, Verkehr und Umwelt beauftragt und von Fachplaner*innen erstellt.
Verkehrsgutachten
Für die Erarbeitung eines Verkehrsgutachtens wurde im Sommer 2023 das Büro DTV-Verkehrsconsult GmbH aus Aachen beauftragt.
Das Verkehrsgutachten wurde gemäß Ratsbeschluss vom 29.05.2024 (vgl. VL 1672/2024) aktualisiert und um einen zweiten Planfall ergänzt:
Planfall 1: Parkhaus in der Tiergartenstraße (ursprüngliche Planung der KEG)
Planfall 2: Vierzügige KITA kombiniert mit Wohnnutzung und Flüchtlingsunterkunft in der Tiergartenstraße (aktuelle Planung der KEG)
Das Gutachten wurde durch die Fachabteilung Straße und Verkehr ausgewertet. Aus dem Gutachten wurde folgende Einschätzung abgeleitet: Relevant für die Einschätzung sind insbesondere die Knotenpunkte Freudenberger Straße / Galerie (Knotenpunkt 1) und Freudenberger Straße / Wellersbergstraße (Knotenpunkt 2), da es hier zur Überstauung von Fahrbeziehungen kommen kann, die unmittelbar auf das Bauprojekt und die weiteren betrachteten Projekte zurückzuführen sind.
Die Verkehrsbelastung im Planfall 1 ist aufgrund des Parkhauses in der Tiergartenstraße höher und die vorhandenen Rückstaukapazitäten schneller erschöpft. Aus verkehrstechnischer Sicht ist der Planfall 2 insgesamt besser zu bewerten als der Planfall 1. Die Verkehrsqualität an den beiden Knotenpunkten kann in beiden Planfällen mit einigen Anpassungen mit der notwendigen Qualitätsstufe QSV D abgewickelt werden.
Sollte die Baugebietsentwicklung gemäß Planfall 2 ohne das Parkhaus umgesetzt werden, wird die Verkehrsabwicklung als ausreichend leistungsfähig angesehen. Jedoch bietet auch der Planfall 2 verkehrlich keine weiteren Reserven für zusätzliche Entwicklungen. Eine mikroskopische Verkehrssimulation ist aus fachlicher Sicht für den Planfall 2 nicht erforderlich.
Wie bereits oben ausgeführt, ist das Tiergartenparkhaus aufgrund gesunkener Studierendenzahlen und des aktuellen Präsenzverhaltens nicht mehr erforderlich. Der Planfall 1 wird somit nicht eintreten. Daher wird bei der weiteren Betrachtung der Baugebietsentwicklung vom Planfall 2 (ohne Parkhaus) ausgegangen.
Artenschutzprüfung
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Lärmschutzgutachten
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