Ortsbegehung der Entwicklungsflächen am Wellersberg

Der Teilbereich des ehemaligen Munitionsdepots ist der Öffentlichkeit normalerweise nicht zugänglich, da es sich um eine ehemals militärisch genutzte Liegenschaft handelt. Aufgrund dieser Besonderheit ist eine Teilnahme an der Begehung nur möglich, wenn die Teilnehmenden sich mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden erklären.

Teilnahmevoraussetzungen/ -bedingungen:

  • Allen Anweisungen des Veranstalters, der Stadt Siegen, ist grundsätzlich Folge zu leisten. Dies umfasst auch Anweisungen der für den Veranstalter treuhänderisch tätigen landeseigenen Entwicklungsgesellschaft NRW.URBAN sowie der beauftragen Planungsbüros plan-lokal und postwelters.
  • Die Betretung erfolgt auf eigene Gefahr, da auf der Liegenschaft keine Verkehrssicherungsmaßnahmen durch die Eigentümerin, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, oder die Stadt Siegen durchgeführt werden.
  • Eine Haftung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der Stadt Siegen ist ausgeschlossen.
  • Ich verpflichte mich mit Anmeldung über das Anmeldeformular, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und die Stadt Siegen von allen Ansprüchen (auch allen Ansprüchen Dritter) freizustellen, insbesondere für die sich aus der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht oder mangelnder Bauunterhaltung ergebenden Personen- oder Sachschäden.
  • Mir ist bekannt, dass es sich um eine ehemals militärisch genutzte Liegenschaft handelt und sich Munitionsreste und Gruben auf der Liegenschaft befinden können.
  • Die Erlaubnis zur Begehung bezieht sich ausdrücklich nur auf die durch den Veranstalter festgelegte Route.
  • Ein Betreten von Flächen und Gebäuden abseits der festgelegten Route hat ausdrücklich zu unterbleiben.
  • Ich werde festes Schuhwerk tragen.
  • Das Fotografieren und Filmen des Geländes und der Gebäude ist ausdrücklich untersagt. Ein Zuwiderhandeln kann zu Schadensersatzansprüchen führen.